Abgesichert dank Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung, beziehungsweise Autoversicherung wird in Deutschland in zwei verschiedene Sparten unterteilt. Es gibt auf der einen Seite die Haftpflichtversicherung und auf der anderen Seite die sog. Kaskoversicherung. Bei der Kaskoversicherung kann wiederum zwischen der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung unterschieden werden. Bei der Kfz-Haftpflicht handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Wer in der Bundesrepublik ein eigenes Auto besitzen und fahren möchte, der muss eine derartige Haftpflichtversicherung für seinen Pkw abschließen. Zusätzlich kann eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden, sie ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Beide Arten von Kfz-Versicherungen dienen unterschiedlichen Zwecken und haben verschiedene Vor- und Nachteile. Sie gewähren dem Versicherungsnehmer unterschiedliche Leistungen, Rechte und Pflichten.
Kfz-Haftpflicht
Ein Teil der Kfz-Versicherung ist die Haftpflichtversicherung. Mit ihr kann ausschließlich der Schaden abgedeckt werden, der anderen Beteiligten im Rahmen eines Unfalls entstanden ist. Die Haftpflichtversicherung springt also immer dann ein, wenn der Versicherungsnehmer anderen Verkehrsteilnehmern schuldlos einen Schaden zugefügt hat. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Haftpflicht, wie der Name bereits verrät, eine Pflichtversicherung. Die Zulassung eines Fahrzeuges ist nicht möglich, bevor nicht ein entsprechender Nachweis bei der Zulassungsbehörde vorgelegt wird. Für die Kfz-Haftpflicht ist es im Vergleich zur Kaskoversicherung nicht möglich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden an Vermögen, Personen und Sachschäden ab. Hierzu gehören zum Beispiel Heilungskosten, Krankenhausaufenthalte, Invalidenrenten, Reparaturen an Fahrzeugen und sonstigen beschädigten Gegenständen.
Beiträge in der Kfz-Haftpflicht
Die Höhe der Beiträge kann jedes Versicherungsunternehmen weitestgehend frei gestalten. Wer die Tarife einzelner Unternehmen miteinander vergleicht, wird deutliche Unterschiede hinsichtlich der Preise feststellen. Auf den Beitrag der Kfz-Haftpflicht wird ein sog. Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. Abhängig davon, wie lange der Vertrag schadenfrei läuft, verringert sich die Höhe der Versicherungsprämie um bis zu 75 Prozent. Treten im Gegensatz dazu besonders häufig Schadensfälle auf, dann wird ein Zuschlag berechnet. Die Berechnung der Prämien erfolgt nach festen statistischen Merkmalen. Hierzu zählen die Typklasse des Wagens, also die Schadenhäufigkeit und Reparaturkosten eines bestimmten Fahrzeugmodells sowie die Regionalklasse des Zulassungsortes.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung, auch als Fahrzeugversicherung bezeichnet, deckt den Schaden ab, der zum Beispiel infolge eines Unfalls am eigenen Fahrzeug entstanden ist. Demnach zahlt die Kaskoversicherung, wenn der am eigenen Pkw entstandene Schaden selbstverschuldet ist. Es können dabei zwei verschiedene Arten von Kaskoversicherungen voneinander differenziert werden. Bei beiden Typen handelt es sich nicht um Pflichtversicherungen. Sie können freiwillig abgeschlossen werden.
Eine Vollkaskoversicherung wird in der Regel bei Neuwagen und teuren Wagen abgeschlossen. In der Teilkaskoversicherung werden hingegen üblicherweise Gebrauchtwagen oder Pkw mit niedrigem Wert versichert. Es ist für beide Versicherungstypen möglich, sie mit einer Selbstbeteiligung abzuschließen. Darunter kann der Teil verstanden werden, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall aus eigener Tasche bezahlen muss. Am weitesten verbreitet sind bei der Volkaskoversicherung Selbstbeteiligungen in Höhe von 300 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro. In der Teilkaskoversicherung sind Selbstbeteiligungen in Höhe von 150 Euro und 300 Euro am häufigsten vertreten. Wird für ein Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, dann ist darin immer eine Teilkaskoversicherung enthalten.
Von der Volkasko werden Unfälle abgedeckt, die der Versicherungsnehmer selbst verschuldet hat. Des weiteren zahlt die Vollkaskoversicherung, wenn der Verursacher eines Unfalls nicht ermittelt werden kann, wenn der Unfallgegner für den entstandenen finanziellen Schaden nicht aufkommen kann und wenn es nicht möglich ist, den Verursacher des Schadens haftbar zu machen.
Von der Teilkaskoversicherung abgedeckt werden Kosten, die durch den Diebstahl des Fahrzeuges beziehungsweise den Einbruch in dieses entstehen. Zudem zahlt die Teilkasko bei Explosions- und Brandschäden, Sturm-, Blitz und Hagelschäden, Glasbruch, Schäden durch Kurzschlüsse und Maderbisse.
Bei so viel Auswahl ist es nicht immer einfach, die richtige Autoversicherung ausfindig zu machen. Wer Tarife unterschiedlicher Anbieter vergleichen und eine günstige Kfz-Versicherung finden möchte, der sollte das Internet als Informationsquelle nutzen. Auf den Seiten der Anbieter finden sich umfangreiche Informationen über deren Leistungsangebot. Kfz-Versicherungen zu günstigen Konditionen gibt es zum Beispiel bei der Aachen Münchener Versicherung.