Vergleichen Sie die verschiedenen Preismodelle
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Bei der Kfz-Versicherung wird grundsätzlich zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Kfz-Kaskoversicherung und der Insassenunfallversicherung unterschieden. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nur die Schäden des Geschädigten ab. Sie schließt in der Regel eine Insassenversicherung mit ein.
Vollkasko Versicherung
Als Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Vollkaskoversicherung freiwillig und schließt immer auch die Leistungen der Teilkaskoversicherung mit ein. Auch selbst verschuldete Unfälle sind bei dieser Kaskoversicherung mit versichert. Weder Kfz-Haftpflicht noch Teilkaskoversicherung kommen für eigens verursachte Schäden auf.
Teilkasko Versicherung
Die Teilkaskoversicherung deckt als Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung Schäden ab, die durch Feuer, Explosionen, Hagel, Unwetter, Überschwemmungen, Diebstahl oder durch einen Zusammenstoss mit Wildtieren entstehen können.
Bei Vertragsabschluss kann festgelegt werden, ob eine Selbstbeteiligung mit eingeschlossen werden soll. Eine Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Versicherte im Schadensfall einen vertraglich festgelegten Anteil aus eigener Tasche zahlt. Für den Rest kommt dann die Kfz-Versicherung auf.